Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen

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KLINIKEN

Ambulante Operationen

Ambulante Handchirurgie IN 1159

In den Kliniken für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie / Phlebologie, Unfall- Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Frauenheilkunde und Urologie werden in den dafür geeigneten Fällen Operationen auch ambulant durchgeführt; Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Kliniken (siehe Kliniken).
Dabei werden mit Ihnen die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen besprochen (z.B. Risikoprofil, Nachbetreuung etc.).


Vor- und nachstationäre Behandlung

Zur Verkürzung der Krankenhausaufenthaltes werden in geeigneten Fällen in Abstimmung mit dem zuweisenden/behandelnden Arzt Untersuchungen der ergänzenden Diagnostik und Therapie vor der stationären Aufnahme durchgeführt oder veranlasst.

Auch nachstationäre Behandlungen und Nachuntersuchungen sind in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Klinik (siehe Kliniken).


Ambulanzen

ambulante Behandlung In1161

Die Ambulanzen der einzelnen Kliniken am Klinikum Kemperhof sind darauf ausgerichtet, die Notfallversorgung zu gewährleisten.
 
Sie erreichen unsere Notfallambulanz (Chirurgische Ambulanz und Interdisziplinäre Notfallambulanz) direkt über die
Telefon-Nr.: 0261/  499 2271.
Die Notfallambulanz des Klinikums erreichen Sie über den Haupteingang, 1. Flur links und ist ständig einsatzbereit.

Ambulante Behandlungen (Diagnostik und Therapie) in den einzelnen Kliniken sind grundsätzlich möglich. Wir setzen uns dafür ein, dass bei planbaren Untersuchungen oder Besprechungen Sie möglichst kurzfristig einen Termin erhalten.

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die ambulante Behandlung auf zugelassene (ermächtigte) Krankenhausärzte eingeschränkt und auch bei diesen nur in begrenztem Umfang erlaubt (Ausnahme Notfall).

Die Chefärzte der einzelnen Kliniken besitzen in der Regel eine eingeschränkte Ermächtigung für die ambulante Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, dies bitten wir zu beachten.

Nähere Informationen erteilen Ihnen die Ambulanzen der einzelnen Kliniken.

Privatversicherte (PKV) oder Selbstzahler können ohne Einschränkung ambulant diagnostiziert und behandelt werden.

Bitte Terminabsprache über die Ambulanzen bzw. die Sekretariate der einzelnen Kliniken vornehmen (siehe Kliniken).




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