Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen

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KLINIKEN

Wahlleistungsangebote

Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. (§ 2 (2) KHEntgG).
 
Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen, die separat vereinbart werden müssen, und vom Patienten oder seiner privaten Krankenversicherung  zu zahlen sind. Eine Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist nicht gegeben.

Wir bieten Ihnen folgende Wahlleistungen an:
 

Privatärztliche Behandlung / Chefarztbehandlung

Die Inanspruchnahme der privatärztlichen Behandlung bedeutet, dass Sie sich damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses (i. d. R. Chef- und Oberärzte) einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen (z. B. Labor) außerhalb des Krankenhauses hinzukaufen. Die Abrechnung erfolgt nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte/Gebührenordnung für Zahnärzte (GOÄ/GOZ) durch die liquidationsberechtigten Ärzte bzw. durch beauftragte Abrechnungsstellen.
 
 

Unterkunft- / Ein- / Zweibettzimmer

In der Regel werden die Patienten in unserem Hause in einem 3-Bett-Zimmer untergebracht. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Wahlleistungen Unterkunft und somit die Unterbringung in einem 1-Bett- bzw. 2-Bett-Zimmer zu wählen.
 
Mehrkosten für
1 Bett-Zimmer-Zuschlag         = 78,81 € pro Tag
2 Bett-Zimmer-Zuschlag         = 31,91 € pro Tag
Begleitperson                            = 77,00 € pro Tag
Bezugsperson (Kinderklinik)  = 18,00 € pro Tag
 
In der Frauenklinik bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Unterbringung in einem sog. VIP-Zimmer (Zimmer mit Internetanschluss) mit Kosten von 87,65 € pro Tag.
Der Entlassungs- bzw. Verlegungstag wird nicht berechnet.
 

Einbettzimmer

Einbettzimmer

Das Einbettzimmer auf der Geburtstsation


Besonderer Service für Patienten mit der Wahlleistung Unterkunft

Der Patientin/dem Patienten stehen während seines Aufenthaltes neben der Unterbringung im 1-Bett-Zimmer die nachfolgenden besonderen Serviceleistungen zur Verfügung.
 
  • Befeiung von der Fernsehergrundgebühr
  • Befreiung von der Telefongrundgebühr
  • Rheinzeitung
  • Pflegeset (Shampoo, Seife, Body Lotion, Zahnbürste, Dusch- und Badegel)
  • Zusatzverpflegung (gilt auch für 2-Bett-Zimmer)
 

Telefon und TV

Zu ihrer Unterhaltung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Nutzung von TV und/oder Telefon an ihrem Krankenbett, um Ihnen den Aufenthalt angenehmer zu gestalten.
 
Fernseher und Telefon werden über das im Patientenzimmer an jedem Bett befindliche Telefongerät mit einer HIMED-Karte freigeschaltet.
 
Diese Karte sowie eine Bedienungsanleitung und die entsprechenden Kopfhörer erhalten Sie an unserer Patientenanmeldung bzw. an der Information im Foyer. Die Chipkarte kann am Kassenautomaten im Foyer aufgeladen werden.
 
Für die Nutzung des Fernsehers gelten folgende Gebührensätze:
 
  • Gebühr pro Tag 2,25 €
 
Für die Nutzung des Telefons gelten folgende Gebührensätze:
 
  • Preis pro Gesprächseinheit 0,10 €
  • Grundgebühr pro Tag 1,30 €
 
Beim ersten Aufladen deer Telefon/TV-Karte wird automatisch ein Pfand von 10,00 € für die Karte einbehalten. Dieses Pfand erhalten Sie bei der Endabrechnung der Karte am Kassenautomat selbstverständlich zurück. Die Einigung über die Programmwahl ist zwischen den Patienten des Zimmers intern festzulegen.
 
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen an der Information im Foyer gerne zur Verfügung (Tel.: 0261 / 499-1).
 


 


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