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Betriebliche Bildung im Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen Die Betriebliche Bildung versteht sich als Dienstleister für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeinschaftsklinikums Koblenz-Mayen. Das Erforschen und Erkennen werden nie enden, weder in der Medizin, noch in der Pflege, um nur zwei Bereiche der über fünfzehn verschiedenen Berufsgruppen an unserem Gemeinschaftsklinikum exemplarisch herauszugreifen. In dem Bemühen, mit höchster Kompetenz die uns anvertrauten Patientinnen und Patienten zu behandeln, zu pflegen und zu betreuen, sind „Bildung“ und „Lernen“ daher stets von elementarer Bedeutung. Diese Bildung besteht in unserem Gemeinschaftsklinikum aus mehreren Säulen. Eine zentrale Säule ist die Betriebliche Bildung, die Bildungsangebote für alle Beschäftigten organisiert und begleitet. In enger Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung und ebenso enger Rückkopplung an die Praxis ist ein zielgerichtetes und praxisorientiertes Vorgehen oberstes Gebot. In einer lernenden Organisation wie dem Gemeinschaftsklinikum liegt die Verantwortung nicht allein in der Hand der Führungsebene, sondern bei jedem einzelnen Beschäftigten. Eine Kompetenzentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung gelingt nur durch Herausforderung des Einzelnen einerseits und der gleichzeitigen Bereitschaft, sich dieser Herausforderung zu stellen, anderseits. Die Akzeptanz von diesbezüglichen Fehlern und Umwegen ist selbstverständlich hier miteingeschlossen. Das Bildungsangebot der Betrieblichen Bildung für den Kemperhof Koblenz kann hausintern über das Intranet (public, IBF) und von extern postalisch über Herrn Kochs angefordert werden. Ein Teil der Fortbildungsveranstaltung steht auch externen Personen grundsätzlich offen. Näheres kann ebenfalls bei dem Beauftragten für die Betriebliche Bildung erfragt werden. Da sich im Bildungsangebot stets Modifikationen im Bereich der Organisation ergeben können, empfiehlt sich stets ein kurzer telefonischer Anruf, sofern der sich anmeldenden Person nicht bereits die Teilnahme mündlich fest zugesagt oder aber schriftlich entsprechend mitgeteilt wurde. |