Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen

Suche



UNSER KRANKENHAUS

» 

Informationen über das Klinikum

» 

Leitbild / KEK

» 

Geschichte / Chronik

» 

Baul. Ausstattng / Medizintechnik

» 

Organisation / Verwaltung / Dienstleistungen

» 

Pflege- / Funktionsdienst

» 

Aus-/Fort-/Weiterbildung
(Schulen)



ANGEBOTE / LEISTUNGEN

PATIENTEN / BESUCHER INFOS

KLINIKEN

Betriebliche Gesundheitsförderung und Gleichstellung

Ramona Mika-Lorenz

Betriebliche Gesundheitsförderung und Gleichstellung
Ramona Mika-Lorenz
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Büro: Altbau, 1. OG., Zimmer 128
Tel.: 0261 / 499 2028
 


Aufgaben und Schwerpunkte

Die Gleichstellungsbeauftragte besitzt eine generelle Zuständigkeit für die Angelegenheiten der weiblichen Beschäftigten des Klinikums. Daraus ergibt sich, dass sie an allen sozialen, personellen und organisatorischen Maßnahmen, die die Mitarbeiterinnen des Gemeinschaftsklinikums betreffen, zu beteiligen ist.

Aufgaben und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen sind beispielsweise:
 
  • Unterstützung der Dienststelle bei der Ausführung des LGG
  • Sprechstundenangebot für die Beschäftigten
  • Einzelfallberatung in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten
  • Vermittlung von Fachberatung
  • Initiierung von Frauenfördermaßnahmen
  • Beratung und Unterstützung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Angebot von Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Konzeption und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen
  • Anmeldung von Fortbildungsbedarf
  • Konzeption und Organisation von Projekten
 


Betriebliche Gesundheitsförderung und Gleichstellung
Gesetzlicher Auftrag

Das Landesgleichstellungsgesetz

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz mit dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vom 11. Juli 1995 erstmals gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung festgeschrieben.

Primäres Ziel ist es, bestehende Benachteiligungen von Frauen in ihrem beeruflichen Umfeld abzubauen und eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen (§ 1 Abs. 1 LGG). Um dies zu verwirklichen, verpflichtet das LGG die Dienststellen – und damit auch die kommunalen Krankenhäuser – zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten, die sie bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes und anderer Vorschriften und Maßnahmen zur Gleichstellung unterstützen soll.

Seit März 2001 eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit im Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz tätig.
 




Kontakt

Impressum

Sitemap


Organisation / Verwaltung / Dienstleistungen