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Schwerbehindertenvertretung Vertrauensmann
Helmut Lichtenberg Büro: Anbau "Hochbauamt", I. Etage, Zimmer 2 Sprechstunden: Nach Vereinbarung Tel.: 0261 / 499 2009 Fax: 0261 / 499 2030 |
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Gesetzlicher Begriff - Rechtsgrundlage Im bundesdeutschen Recht definiert seit 1. Juli 2001 § 2 Abs. 1 SGB IX den Behindertenbegriff wie folgt: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von –Behinderung bedroht wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
Auf der Grundlage des Schwerbehindertengesetzes setzt sich die gewählte Schwerbehindertenvertretung (SBV) am Klinikum Kemperhof für die Recht der Schwerbehinderten und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber den Behinderten ein. Auch nicht behinderte Mitarbeiter erhalten Hilfestellung bei allen offenen Fragen sowie bei Antragstellung durch die SBV. Die SBV nimmt an den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Personalrates teil. Dabei stellt sie sicher, dass die Beschlüsse des Personalrates zugunsten aller Schwerbehinderten im Klinikum sowie aus der Gesellschaft beachtet werden. |
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Rechte des Schwerbehinderten - Aufgaben des Arbeitgebers Der schwerbehinderte Mensch hat Anspruch auf
- bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblicher Fortbildung
- behindertengerechte Einrichtung seines Arbeitsplatzes, seines Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit
- technische und behindertengerechte Arbeitshilfen
- Nachteilsausgleiche
- Behandlung nach den Integrationsvereinbarungen
- zusätzlichen Urlaub
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Aufgaben des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat - die Verfügung freier Arbeitsplätze zu prüfen und sie beim Arbeitsamt zu melden
- Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt zu behandeln und bei gleicher Eignung des Schwerbehinderten einzustellen
- Teilzeitarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu ermöglichen
- Die schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen dem Arbeitsamt zu melden
- Die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten zu informieren und zu beteiligen, die die schwerbehinderten Menschen als Gruppe oder als Einzelperson betreffen
- Die Schwerbehindertenvertretung umgehend über Zu- und Abgänge zu informieren
Die Schwerbehindertenvertretung ist sich der besonderen Verantwortung aus dieser Aufgabenstellung bewusst und findet in der Regel einvernehmliche Lösungen, die die besonderen Belange des Betroffenen und der Klinik berücksichtigen.
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Schwerbehindertenvertretung - Das Team Gewählt sind als Vertrauensmann der SB Helmut Lichtenberg Simona Unger (1. Vertreterin) Gisela Büchting (2. Vertreterin) |
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Organisation / Verwaltung / Dienstleistungen |
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