Gemeinschaftsklinikum Kemperhof koblenz St. Elisabeth Mayen

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KLINIKEN

Ambulante Operationen
Vor- und nachstationären Behandlung
Ambulanzen

Ambulante Operationen

In den Kliniken Allgemein- und Viszeralmedizin, Unfallchirurgie und Orthopädie und in der Gynäkologie und Geburtshilfe werden die im Katalog nach §115b SGB V gelisteten Operationen und Untersuchungen ambulant durchgeführt. Bestimmte Erkrankungen und eine fehlende häusliche Nachbetreuung lassen ambulante Eingriffe nicht zu. Diese werden dann stationär erbracht.
Ansonsten ist eine stationäre Behandlung bei §115b-Fällen nicht in den Verträgen vorgesehen. Informationen zu ambulanten Operationen finden Sie teilweise bei den Kliniken/Belegkliniken.
Auskunft geben die Ambulanzen.
Kleineingriffe, die nicht im Katalog nach § 115b gelistet sind, können nicht vom Krankenhaus abgerechnet werden und werden daher nicht im Krankenhaus angeboten. Ansprechpartner dafür sind Arztpraxen mit dem entsprechenden Behandlungsspektrum.
 
Die Belegkliniken  Kiefer-,  Mund- und Gesichtschirurgie, Hals-, Nasen- und Ohren und Urolgie führen ebenfalls ambulante Eingriffe durch. Hier gelten die gleichen Einschränkungen wie bei den Kliniken. Durch die Kassenarztzulassung sind auch Kleineingriffe in der Praxis möglich.
Auskunft geben die Praxen.
 


Vor- und nachstationäre Behandlung

Bei Einweisung zur stationären Behandlung in eine Klinik kann eine vorstationäre Behandlung erfolgen.
 
Diese dient einerseits der ambulanten Abklärung, ob eine stationäre Behandlung nötig ist oder ob ambulante Untersuchung, Behandlung und Operation ausreichend ist. Andererseits dient sie der Vorbereitung des stationären Aufenthaltes und kann den stationären Aufenthalt kürzen (beispielsweise OP- und Narkosevorbereitung ambulant mit Aufnahme am Operationstag).
 
Die nachstationäre Behandlung macht eine begrenzte ambulante Nachbetreuung durch die Krankenhausambulanzen möglich und verkürzt dadurch den stationären Aufenthalt.
 


Ambulanzen

Die Ambulanzen der einzelnen Kliniken sind darauf ausgerichtet, die Notfallversorgung zu gewährleisten.
 
Die Chefärzte der Kliniken besitzen in der Regel eine Ermächtigung für die ambulante Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Überweisung durch den Haus- / Facharzt).

Privatversicherte (PKV) oder Selbstzahler können ohne Einschränkung ambulant diagnostiziert und behandelt werden.
Nähere Informationen erteilen Ihnen gerne die Ambulanzen bzw. Sekretariate der einzelnen Kliniken/Belegkliniken  (siehe Kliniken).
 



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