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Ambulante Operationen In den Kliniken Allgemein- und Viszeralmedizin, Unfallchirurgie und Orthopädie und in der Gynäkologie und Geburtshilfe werden die im Katalog nach §115b SGB V gelisteten Operationen und Untersuchungen ambulant durchgeführt. Bestimmte Erkrankungen und eine fehlende häusliche Nachbetreuung lassen ambulante Eingriffe nicht zu. Diese werden dann stationär erbracht. Ansonsten ist eine stationäre Behandlung bei §115b-Fällen nicht in den Verträgen vorgesehen. Informationen zu ambulanten Operationen finden Sie teilweise bei den Kliniken/Belegkliniken. Auskunft geben die Ambulanzen. Kleineingriffe, die nicht im Katalog nach § 115b gelistet sind, können nicht vom Krankenhaus abgerechnet werden und werden daher nicht im Krankenhaus angeboten. Ansprechpartner dafür sind Arztpraxen mit dem entsprechenden Behandlungsspektrum. Die Belegkliniken Kiefer-, Mund- und Gesichtschirurgie, Hals-, Nasen- und Ohren und Urolgie führen ebenfalls ambulante Eingriffe durch. Hier gelten die gleichen Einschränkungen wie bei den Kliniken. Durch die Kassenarztzulassung sind auch Kleineingriffe in der Praxis möglich. Auskunft geben die Praxen. |