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HNO-Erkrankungen in einer Hand Durch die Verzahnung Praxis- und Belegarzt werden ambulante und stationäre Behandlungen zur Operation an Hals-, Nase- und Ohren durch den einzigen, den niedergelassenen Arzt ausgeführt. Als GKV-Patient werden Sie auf Überweisung des Hausarztes oder aber auch direkt unter der Vorlage der Versichertenkarte behandelt. Patienten, die wegen einer anderen Erkrankung ambulant oder stationär im St. Elisabeth-Krankenhaus behandelt werden, können auch bei Bedarf HNO-spezifisch mitbehandelt werden. Die operative Vor- und Nachsorge wird ambulant in der Praxis durchgeführt, so dass keine Verzögerungen in der Weiterbehandlung im Falle einer notwendigen stationären Behandlung auftreten. Die vor- und nachstationäre Betreuung ist daher unkompliziert. Dank der guten Betten- / Raumausstattung besteht die Möglichkeit der elterlichen Begleitung der kleinen Patienten während der stationären Behandlung. Nähere Informationen erhalten Sie über unser Sekretariat. Die Station mit den Belegbetten erreichen Sie über die Tel.-Nr. 02651 / 83 2240. |