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Hinweise zur ambulanten / stationären Behandlung In der Regel geht einem operativen Eingriff immer ein Untersuchungs- und Beratungstermin in der Praxis voraus. Soweit sich Ihr Hausarzt oder Zahnarzt nicht vorab mit uns in Verbindung setzt und Ihnen einen Überweisungsschein aushändigt ist es selbstverständlich auch möglich, dass Sie sich zunächst in unserer Praxis vorstellen. Soweit vorhanden sollten Sie bereits zum Beratungstermin Röntgenaufnahmen und sonstige Befunde mitbringen. In der Regel sind die auf der Seite „Unsere Schwerpunkte“ dargestellten operativen Leistungen innerhalb der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abrechnungsfähig. Bringen Sie also Ihre Versicherungskarte bitte immer mit. Sollten Sie sich für eine Behandlung interessieren, die nicht Bestandteil der gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung ist, vereinbaren Sie hierzu bitte auf jeden Fall einen Beratungstermin. Sie werden in diesem Rahmen ausführlich informiert und erhalten ggf. einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Bei Unklarheiten oder bei komplexen Fragestellungen werden wir oftmals auch von den an uns überweisen Ärzten (z.B. Zahnärzte, Hausärzte, Kinderärzte, Hautärzte, Allgemeinchirurgen, Unfallchirurgen) telefonisch vorab informiert, so dass ein enges Ineinandergreifen der medizinischen Leistungserbringer für Sie gewährleistet ist. Die vorhandenen Belegbetten im Gemeinschaftsklinikum St. Elisabeth garantieren bei größeren Eingriffen die notwendige medizinische Überwachung und Pflege für die weitere Genesung. |