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Aufgaben und die mit ihnen korrespondierenden Rechte der Schwerbehindertenvertretung Die Vertrauensfrauen und Vertrauensmänner der Schwerbehindertenvertretung nehmen wichtige und bedeutungsvolle Aufgaben wahr. Als Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten sind sie einerseits für deren Belange und Probleme zuständig. Andererseits sind sie aber auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber, den Betriebsrat, das Integrationsamt sowie andere Institutionen in allen die schwerbehinderten Beschäftigten betreffenden Themen. Insofern sind sie eine Art Schnittstelle in Betrieben oder Dienststellen. In der heutigen Zeit ist die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung noch bedeutungsvoller und noch anspruchsvoller geworden. Zum einen stehen die meisten Betriebe und Dienststellen unter erheblichem Kostendruck. Dies hat beträchtliche Auswirkungen auf die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Diese Situation erfordert von den Vertrauensfrauen und Vertrauensmännern eine hohe Sensibilität und Verhandlungsgeschick. Zum anderen hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB IX) die Rolle der Schwerbehindertenvertretung gestärkt. So wurden ihre Rechte ausgeweitet bzw. neue Aufgaben, wie z.B. die mit Mitwirkung bei der Einführung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, sind hinzugekommen. Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung fördert und sichert somit die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle. Berufliche Eingliederung bedeutet dabei einerseits, dass die Interessen der im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen gewahrt werden, z.B. indem sie entsprechend ihrer Behinderung auf einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen sind. Auf der anderen Seite soll die Schwerbehindertenvertretung sich aber auch aktiv für die Eingliederung von bisher arbeitslosen, arbeitssuchenden oder Ausbildungsstellen suchenden schwerbehinderten Menschen und Jugendlichen in den Betrieb oder die Dienststelle einsetzen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung darüber zu wachen, dass Regelungen zugunsten schwerbehinderter Menschen eingehalten werden. Sie hat ferner entsprechende Maßnahmen, die den schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe oder auch dem einzelnen schwerbehinderten Menschen dienen, beim Arbeitgeber oder Behörden zu beantragen. Weiterhin hat sie die Pflicht, Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb oder die Dienststelle entgegen zunehmen und die berechtigten Interessen zu verfolgen. Die Schwerbehindertenvertretung besitzt weiterhin eine Reihe an Rechten, um die ihr obliegenden Aufgaben wirkungsvoll erfüllen zu können. Dazu gehören z.B. Einsichtsrechte in Akten, Teilnahmerechte an Sitzungen, Rederecht bei Betriebs- und Personalversammlungen und eigenes Versammlungsrecht. Dies alles zeigt, wie wichtig die Funktion der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen ist. |